Zurück

Versorgung mit Hilfsmittel

AKTUELLE INFORMATION

Erleichterungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln

 

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat folgende Erleichterungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln beschlossen:

 

+ Reduzierung des Körperkontaktes zwischen Versorger*in und Patient*in

Körperkontakt soll nur erfolgen, wenn es absolut notwendig ist. Hilfsmittel müssen nicht persönlich übergeben werden – auch die Einweisung kann z.B. per Telefon erfolgen.

 

+ Verfallsfrist eines Rezeptes von 28 Tagen wird aufgehoben

D.h. Patienten können jetzt gebeten werden wiederzukommen und das Rezept behält seine Gültigkeit.

 

+ Keine Dokumentationspflichten                           

Die Krankenkassen verzichten auf eine Empfangsbestätigung bzw. Beratungsdokumentation durch den Patienten. Das Rezept ist selbst mit Hinweis auf den die Covid-Epidemie zu unterschreiben. Ob bei einer wirtschaftlichen Aufzahlung auf eine Dokumentation notwendig ist, wurde nicht spezifiziert.

 

 + Nicht-Aufschiebbare (Erst)Versorgungen vor dem Rezept möglich

Krankenkassen verzichten auf die Prüfung ob das Lieferdatum später liegt als Rezeptdatum.

 

Diese Regelungen sind Empfehlungen des Spitzenverbandes der GKV und gelten vorerst bis zum 31. Mai 2020. Die Umsetzung obliegt den einzelnen Kassen. Details finden Sie in dem Originaldokument des Spitzenverbandes. Dies ist ein Service und keine Rechtsberatung.

 

Hier finden Sie die aktuelle Information vom GKV Spitzenverband.

__________________________________________________________________________

 

KBV erleichtert ebenfalls Rezeptierung von Hilfsmitteln

Ärzte dürfen aktuell zur Vermeidung von Kontakten Folgeversorgungen von Hilfsmitteln (die mittels Muster 16 verordnet werden, wie bspw. Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Stomabeutel oder Inkontinenzversorgung) nach telefonischem Kontakt zum Patienten ausstellen und das Rezept per Post an den Patienten senden. Voraussetzung ist, dass Patient schon vorher bei dem Arzt in Behandlung war. (Quelle: Praxisnachrichten KBV.de)

__________________________________________________________________________

 

Körperkontakt beim Anmessen von Kompressionsstrümpfen vermeiden?

Digitale Lösungen wie der LexPert 360° können helfen. In nur 60 Sekunden und berührungsfrei erfolgt die Ausmessung des Patienten und die Bestellung des richtigen Kompressionsstrumpfes. Bei Interesse senden wir Ihnen gerne mehr Informationen zu.

 

Quelle: GKV Spietzenverband