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FAQ

FAQ Datenschutz (Stand 03. Mai 2018)

 

Ich werde aufgefordert zwischen Patientennummer und Patientenname zu entscheiden. Was ist das?

Mit dieser Frage entscheiden Sie, ob Sie zukünftig uns Ihre Bestellungen mit einem Klarnamen oder mit einer von Ihnen vergebenen Patientennummer zukommen lassen wollen. Das Thema Datenschutz und die Änderungen des DSGVO sind in aller Munde und wir wollen Ihnen hiermit eine Option bieten, auf welche Art die Bestellung erfolgen soll. Bitte beachten Sie, dass sich dann das Ausgewählte (Name oder Nummer) auf allen Dokumenten wiederfindet. Diese Auswahl können Sie aber jederzeit in Ihrem Profil ändern. Uns war es wichtig, Sie als Apotheke bei Ihren Vorbereitungen zum Datenschutz soweit wir können zu unterstützen. Welche Variente für Sie individuell die optimalere ist, fragen Sie am bestene Ihren Datenschutzbeauftragten.

 

Muss ich bei Ihnen jetzt nur noch mit Patientennummer bestellen? Das ist mir zu umständlich!

Selbstverständlich können Sie gerne weiter mit dem Patientennamen bestellen. Wir wollten mit dieser Option nur ein Angebot machen. Um den Anforderungen des Datenschutzes genüge zu tun, gibt es viele Wege. Dies soll nur eine Möglichkeit sein. Bitte entscheiden Sie oder fragen Ihren Datenschutzbeauftragten was die optimale Lösung für Sie ist.

 

Zu der Wahlmöglichkeit mit Namen oder Nummer zu bestellen. Welche ist besser?

Das ist keine Frage von besser oder schlechter. Uns ist es wichtig, Ihnen bei Ihrer Bestellung von Hilfsmitteln Angebote und Optionen zu unterbreiten, dass Sie als Apotheke größtmögliche Sicherheit beim Datenschutz haben. Die Bestellung über eine Patientennummer KÖNNTE ein Baustein sein, wie Sie den Datenschutz in Ihrer Apotheke gestalten. Ob diese Option für Sie sinnvoll ist oder nicht, besprechen Sie am besten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

 

Prima, wenn ich dann mit einer anonymen Patientennummer bestelle, brauche ich die Regelungen des DSGVO/des Datenschutz nicht mehr beachten!

Leider fasst das neue DSGVO den Begriff der personengebundenen Daten weiter als das frührere Bundesdatenschutzgesetz. Auch Daten, die mit einer Kundennummer oder sonstigen Kennung versehen sind, genießen den Schutz des DSGVA. Mit dieser Bestell-Option wollen wir Ihnen Möglichkeiten bieten, die Datenschutzmaßnahmen in Ihrer Apotheke individuell zu gestalten. Ob es für Sie sinnvoll ist oder nicht, besprechen Sie bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

 

Ich möchte die Bestell-Option ändern. Wo kann ich das einstellen?

Sie können die Einstellung, ob mit Patientenname oder Patientennummer bestellt werden soll, jederzeit unter Profil (unter dem Menüpunkt "Bestell-Option") ändern.

 

Wenn ich zukünftig mit der Patientennummer bestellen möchte, was passiert mit den Patientennamen, die ich schon eingegeben habe?

Die Patientennamen bleiben erhalten. Eine Löschung können nur Sie vornehmen. Der Name wird lediglich nicht mehr bei der Bestellung weitergegeben und taucht auf den Dokumenten (Bestellbestätigung / Rechnung) die wir als PROVEN Zugriff haben nicht mehr auf. Auf die Daten in Ihrer Patientenverwaltung haben wir als PROVEN keinen Zugriff.

 

Danke für Ihren Service, aber warum muss ich alles noch über meinen Datenschutzbeauftragten abklären lassen?

Das Gesetz definiert die Person als Verantwortlichen, die die Daten erhebt und speichert. In unserem Fall der Bestellung von Hilfsmitteln ist das Ihre Apotheke. Die Verantwortung zum Schutz der Daten liegt somit bei Ihnen. Wir können anbieten, Sie dabei zu unterstützen. Die Entscheidung was für Sie richitg und wichtig ist, können wir somit nicht treffen. Deswegn bitten wir Sie, unsere Angebote mit Ihrem Datenschutzbeauftragten zu klären. 

 

Was ist das DSGVO?

Das ist die europäische Datenschutzverordnung, die den Datenschutz in Europa einheitlich regelt und am 25. Mai 2018 scharf gestellt wird.

 

Warum all der Aufwand? Es geht doch nur um eine Kompressionsstrumpfbestellung:

Gerade im Rahmen einer Maßbestellung übertragen Sie uns neben der reinen Bestellung auch den Patientennamen und die Beinmaße Ihres Kunden. Mit dem bestellten Artikel und auch den Maßangaben, lässt sich auf den Gesundheitszustand Ihres Kunden schließen. Deswegen fordert der Gesetzgeber hier besondere Vorsicht und dementsprechend Schutzmaßnahmen.

 

Warum bietet PROVEN einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag an?

Sie als Apotheke tragen das Risiko in der Weiterleitung der Daten im Rahmen einer Bestellung. Deswegen bieten wir an, mit Ihnen einen sogenannten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abzuschließen. Dies ist die schärfste und weitest gefasste Regelung im Gesetz. Diesen finden Sie in unserem Online-Shop, im geschützten Bereich, unter Datenschutz zum Herunterladen. Dieser ist vorunterschrieben und Sie müssen nur Ihre Daten der Apotheke eintragen. Sollten durch Änderungen der Gesetzeslage Vereinfachungen möglich sein, werden wir Ihnen das mitteilen. Aber aktuell ist uns Ihre Sicherheit im Umgang mi den Daten am wichtigsten.

 

Eine Bestellung von einem Kompressionsstrumpf ist doch keine Auftragsdatenverarbeitung!

Das Gesetz ist an dieser Stelle leider nicht in allen Fällen eindeutig. Und wahrscheinlich wissen wir es in ein bis zwei Jahren eindeutiger, wie eine Bestellung von Hilfsmitteln datenschutztechnisch zu bewerten ist. Bis dahin - und da es um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten Ihrer Kunden geht - bieten wir Ihnen Maßnahmen aus der am strengsten kontrollierten Kategorie an und das ist die Auftragsdatenverarbeitung. wir wrden dies aber beobachten und mögliche Vereinfachungen entsprechend umsetzen.

 

Muss ich das alles machen?

Das kiegt in Ihrer Hand. Leider regelt ein neues Gesetz nicht immer alles so detailliert wie gewünscht. Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, ob unsere Angebote Ihren Datenschutz zu unterstützen hilfreich sein können.

 

Meine Kammer/Verband hat mich informiert, dass Sie mir aber eine Verschwiegenheitserkläung bzw. das etc.-Dokument unterschreiben sollen!

Bitte stellen Sie mir das gewünschte Dokument per Fax oder besser E-Mail zur Verfügung. Nach Prüfung der Geschäftsführung werden wir das Dokument unetschrieben an Sie zurücksenden.

 

Wie werde ich als NICHT Online-Kunde informiert und wie bekomme ich die Dokumente?

NICHT online-registrierte Kunden informieren wir postalisch und dem Hinweis, dass die Dokumente unter www.proven.de zur Verfügung stehen.

 

Warum muss ich mir die Dokumente herunterladen und bekomme sie nicht per Post?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei vielen Tausend Kunden gezwungen sind unsere Angebote einheitlich zur Verfügung zu stellen. Sonst würden wir dies nie rechtzeitig schaffen. Selbstverständlich bedeutet die dafür notwendige Registrierung nicht, dass Sie anschließend online auch bestellen müssen.